16.11.2020: Die 6. MaRisk Novelle – ein Dauerbrenner im Risikomanagement

Haben Kreditinstitute gerade die Umsetzung der Anforderungen der im Jahr 2017 novellierten Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) abgeschlossen, beginnen nun die Anstrengungen von Neuem. Den Instituten bleibt keine Zeit durchzuatmen. Am 26.10.2020 wurde die Konsultation zum Entwurf der Neufassung des Rundschreibens 09/2017 (BA) – MaRisk eröffnet.
Die Überarbeitung sei laut Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nötig gewesen, um den in der Zwischenzeit geänderten europäischen Regelungen Rechnung zu tragen. Größtenteils sind die Änderungen der MaRisk auf mehrere Leitlinien der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) zurückzuführen. Die folgenden EBA Leitlinien sollen mit der sechsten MaRisk-Novelle umgesetzt werden:
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EBA Leitlinien über das Management notleidender und gestundeter Risikopositionen (Guidelines on management of non-performing and forborne exposure)
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EBA Leitlinien zu Auslagerungen (Guidelines on outsourching arrangements): Näheres zu den Leitlinien können Sie in unserem Beitrag „Institute müssen sich auf höhere Anforderungen bei Auslagerungen einstellen.“ vom 15.08.2018 nachlesen.
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EBA Leitlinien für das Management von IKT- und Sicherheitsrisiken (Guidelines on ICT and Security Risk Management): Näheres zu den Leitlinien können Sie in unserem Beitrag „IKT-Risiken rücken in den Fokus der Aufsicht.“ vom 07.02.2020 nachlesen.
Die wesentlichen Änderungen der MaRisk fallen auf die Bereiche Notfallmanagement, Auslagerungen und Kreditgeschäft (siehe Abbildung).
Wesentliche Änderungen der MaRisk Novelle 2020, Quelle: impavidi GmbH
Daneben wurden weitere Änderungen vorgenommen, die für die BaFin aus der Aufsichtspraxis heraus notwendig waren:
- Definition des Anwendungsbereiches bei operationellen Risiken
- Handelsgeschäfte: Aufnahme des Geschäfts in Kryptowerten in den Anwendungsbereich, Bestätigungsverfahren, Kontrolle der Marktgerechtigkeit
- Liquidität: Unterscheidung zwischen institutionellen Anlegern aus der Finanzbranche und anderen professionellen Anlegern
- Risikotragfähigkeit: Anpassung der MaRisk-Regelungen an den überarbeiteten Leitfaden
- Einführung des Begriffs „Informationsverbund“ in AT 7.2
Die Konsultation zur Anpassung der MaRisk wird am 04.12.2020 enden. Das finale Rundschreiben wird für März 2021 erwartet.
Falls es nicht schon bei der Finalisierung der EBA-Leitfäden geschehen ist, sollten Institute spätestens jetzt beginnen zu prüfen, ob Lücken in ihrem Auslagerungsmanagement, beim Kreditgeschäft sowie beim Notfallmanagement vorhanden sind und wie diese geschlossen werden können. impavidi unterstützt Ihr Institut mit anerkannter Expertise in diesem Vorhaben und gewährleistet so optimierte Strukturen im Risikomanagement.
Quelle: BaFin
Weiterführende Informationen
Konsultationsentwurf des Rundschreibens MaRisk 2020
EBA Leitlinien über das Management notleidender und gestundeter Risikopositionen
EBA Leitlinien zu Auslagerungen
EBA Leitlinien für das Management von IKT- und Sicherheitsrisiken
Beitrag vom 07.02.2020 „IKT-Risiken rücken in den Fokus der Aufsicht.“